Der Versicherungsmakler

Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler ist seit jeher das Bindeglied zwischen dem Produzenten des Versicherungsschutzes (Versicherer) und auf der anderen Seite dem Verbraucher (Versicherungsnehmer). Seine Bedeutung sowohl für den Versicherer als auch für den Kunden wie auch seine überragend wichtige Funktion innerhalb der Versicherungswirtschaft insgesamt können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Geschichte der Versicherung als solches und deren inhaltliche Gestaltung, also das Anbieten und das Nachsuchen von Versicherungsschutz, sind von Beginn an eng verknüpft mit der Tätigkeit von Versicherungsmaklern.

Wege

Der Versicherungsmakler stellt für den ratsuchenden Kunden den Experten dar, der durch nachgewiesene Sachkunde und Fachwissen in der Lage ist, die versicherungsbezogenen Wissens- und Erfahrungsdefizite des Kunden auszugleichen. Der Versicherungsmakler ist Berater und Vertrauter des Versicherungsnehmers und somit als „treuhänderischer Sachwalter“ mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Der Versicherungsmakler arbeitet ausschließlich im Kundenauftrag und nicht im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft. Er unterliegt somit nicht den Sachzwängen von Versicherungsgesellschaften, sondern wählt absolut frei und unabhängig das optimale Angebot für seine Kunden aus. Er ist verpflichtet, für den Kunden das jeweils vorhandene Risikopotential zu analysieren und unterscheidet dabei zwischen den versicherungswürdigen und nicht versicherungswürdigen Risiken. Je nach Ergebnis dieser Analyse wird dann festgelegt, mit welchen Mitteln man gemeinsam diesen Risiken begegnet. Anschließend beginnt die stetige Überwachung der festgelegten Verfahren.


Der Versicherungsmakler vermittelt somit nicht nur Versicherungsverträge an Gesellschaften, sondern steht dazu auch eng mit diesen im Dialog. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann er somit eine sehr kundenspezifische Gestaltung der Versicherungsverträge durchführen. Darüber hinaus ist er für die Versicherungsgesellschaften ein wichtiger Ratgeber für die Auslegung und Gestaltung von Versicherungsschutz. Seine Kundennähe und die daraus resultierende genaue Kenntnis der Motive und des Bedarfes helfen den Versicherungen maßgeblich bei der Angebots- und Nachfragesituation im Markt.

Nur absolut zuverlässige und fachkundige Personen dürfen heute den Beruf des Versicherungsmaklers ausüben. Die Zulassung als Versicherungsmakler wird über die Registrierung der IHK geregelt. Nur wer registriert ist, darf sich als Versicherungsmakler betätigen. Anders als bei versicherungsgebundenen Vermittlern, welche unter das „Haftungsdach“ der jeweiligen Gesellschaft eingegliedert sind, steht hier die tatsächliche persönliche Zuverlässigkeit und Qualifikation des Maklers im Vordergrund.

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